Darunter verstehen wir die laufende Steuerberatung, die Übernahme von Buchführungsarbeiten sowie die Erstellung von Handels- und Steuerbilanzen mit den dazu gehörenden Steuererklärungen einschließlich der Prüfung der Steuerveranlagungen. Einen besonderen Schwerpunkt bildet hierbei die Beratung im Zusammenhang mit umsatzsteuerrechtlichen Sonderfragen und allen Fragen zu Abzugssteuern.